Frage

Verstehen Sie, weshalb neben dem bisherigen Beitrag auch noch ein Vergleichsbeitrag angegeben wurde?

Antwort

Der Vergleichsbetrag muss angegeben werde, da bei dem bisherigen Beitrag nicht der neue (eventuell niedrigere) Beitragssatz berücksichtigt wird. In diesem Beispiel bleibt der Beitragssatz gleich und folglich sind bisheriger und Vergleichsbeitrag identisch. In vielen Fällen unterscheiden sich die beiden Beiträge doch deutlich.
Grundsätzlich fehlt eine Erläuterung, welche Beiträge weshalb miteinander verglichen werden sollen. Auf die Kündigungsmöglichkeit bei Erhöhung des Beitrags 2000 wird lediglich auf der Rückseite unter dem vielsagenden Titel „§ 9b AKB“ hingewiesen.