Frage
Was sind Ihre zu versteuernde Einnahmen i.S.d. § 20 EStG aus Investmentanteilen?
Antwort
Irreführenderweise werden die Bruttoeinnahmen in Höhe von DM 26,17 als Einnahmen i.S.d. § 20 EStG dargestellt und nicht die steuerlich relevanten Nettoeinnahmen bei denen die bereits gezahlten Zwischengewinne abgezogen sind. Dies entspricht dem unter „Gesamt“ angegebenen Betrag in Höhe von DM 26,09.